16.05.08, 19:14:31
55555
geändert von: 55555 - 16.05.08, 19:18:49
Ich möchte dieses Thema nun mal wieder etwas aufleben lassen. Seit einem Jahr versuche ich vor allem von den verantwortlichen Stellen überhaupt mal angemessene Auskünfte über ihre Sicht der Dinge zu erhalten, was sich jedoch als ziemlich schwierig erwiesen hat, da solche Anfragen meistens einfach nicht beantwortet werden.
Gelernt habe ich mittlerweile, daß es nicht nur um ein Problem des EBM geht, der mittlerweile in einer Version von 2008 vorliegt, sondern auch vereinzelt mit Berufsrecht der Standesvertretungen einzelner Kammern.
Um diese Sache nicht noch weiter durch Ignoranz verantwortlicher Stellen verschleppen zu lassen, erwäge ich nun via ESH mit diesem Thema an die Öffentlichkeit zu gehen.
Anregungen dazu nehme ich per PN oder hier entgegen.
18.05.08, 08:19:48
Silvana
geändert von: Silvana - 18.05.08, 08:21:12
Hi das ist interessant ich hatte Deinen Vorletzten Beitrag noch nicht gelesen und hatte genau dieses Modell im Kopf. (mit der einmaligen physischen Vorsprache).
Ich glaube auch nicht das hier wirklich eine Diskriminierung vorliegt sondern einfach die Tatsache das ein Gesetz nicht alle Ausnahmen Berücksichtigen kann (sonst währe der Ausnahme Katalog größer als das Gesetzbuch). Gedacht ist es um Missbrauch zu verhindern und zwar auch von Seiten der Ärzte.
Da aber Gesetze FÜR die Menschen gedacht sind sollte es immer Spielraum für Ausnahmen geben. Aber genau hier liegt das Problem (und ich fürchte das gehört zu den speziell Deutschen Problemen)nämlich das hier eine mangelnde Flexibilität für Ausnahmen vorliegt, viele meinen die Gesetze währen, wie die zehn Gebote in Stein gemeißelt, sie ließen keine Flexibilität zu.
Aber das was Du schriebst über die GKV fand ich eine gute Lösung.
Allerdings ist das nur möglich für die Behandlung Chronischer Beschwerden oder wenn die Untersuchungen bereits erfolgt sind und lediglich ein Behandlungsplan aufgestellt werden muß oder eine Überweisung nötig ist.
Ich will hier nicht von Ignoranz reden sondern einfach von Unwissenheit manchmal auch Gedankenlosigkeit (Betriebsblindheit). (Ignoranz beinhalte für mich, ich bin mir einer Sache bewusst aber will sie nicht berücksichtigen also ähnlich wie Diskriminierung und Mord eine Absicht, einen Vorsatz.). So wie einige Stadtplaner die alles schön einheitlich und optisch toll planen. Extra höhere Bordsteine damit man besser in den Bus einsteigen kann aber bei ihrem Planugseifer vergessen die Absenkung für die Rollifahrer ein zu planen. (so wie bei uns im Main Taunus Zentrum, oder in Höchst)
Nun aber auch Gedankenlosigkeit kann und hat schon oft schwere Schäden herbeigeführt. In sofern sollten wir dafür sorgen das sich die Leute Gedanken machen, da gebe ich dir Recht.
18.05.08, 09:23:28
55555
Ich glaube auch nicht das hier wirklich eine Diskriminierung vorliegt sondern einfach die Tatsache das ein Gesetz nicht alle Ausnahmen Berücksichtigen kann (sonst währe der Ausnahme Katalog größer als das Gesetzbuch).
Genau das ist aber eben doch diskriminierend und außerdem wohl krass widerrechtlich. Warum sollte diese "Ausnahme" der Situation von Autisten nicht berücksichtigt werden können? Daß sie bisher vergessen wurde scheint mir auch so, aber dein Kommentar befremdet mich wieder einmal, da er scheinbar die Diskriminierung verteidigt (siehe auch deine Klammer).
Zitat:
Da aber Gesetze FÜR die Menschen gedacht sind sollte es immer Spielraum für Ausnahmen geben.
Genau.
Zitat:
Allerdings ist das nur möglich für die Behandlung Chronischer Beschwerden oder wenn die Untersuchungen bereits erfolgt sind
Das sehe ich nicht so.
Zitat:
ähnlich wie Diskriminierung und Mord eine Absicht, einen Vorsatz.
Mit der Annahme ein Vorsatz sei nötig irrst du laut meinem Wissensstand:
Zitat:
Als Diskriminierung wird umgangssprachlich sowie in den Sozial- und Rechtswissenschaften die gruppenspezifische Benachteiligung von Gruppen oder Individuen verstanden.
Quelle
18.05.08, 14:16:58
Silvana
geändert von: Silvana - 18.05.08, 14:18:47
Also bei einer neu Diagnose sollte der Doc. Dich schon sehen.
Banales Beispiel: Du hast Schmerzen im Fuß, weil Du gestürzt bist. Wie soll der Arzt wissen ist es verstaucht, geprellt oder gebrochen.
Anderes Beispiel: Kopfschmerzen (hier sind nicht die Kopfschmerzen gemeint die jeder mal hat sonder massive und anhaltende Schmerzen), auch hier gibt es tausend Ursachen, von Erkältung bis Hirntumor.
nächstes: Atembeschwerden: Ursachen: Bronchitis, Asthma, Lungenembolie, Tumor, Herzerkrankung (gerade bei Frauen nicht von typischen Brustschmerzen begleitet).
Hier musst Du zum Arzt gehen, ob Du willst oder nicht; per Ferndiagnose ist nicht fest zu stellen was Dir fehlt.
(Gut mache Ärzte erkennen keine Windpocken, selbst wenn sie sie sehen. Also der Arztbesuch ist keine Garantie aber ohne gibt es gar keine Chase)
Und das andere mit der Diskriminierung ist MEINE Definition, ansonsten müsste ich sagen: hier werden NA´s diskriminiert. ;)
Außerdem in jedem Gesetz was gemacht wird, wird es immer eine Minderheit geben die sich Ausgeschlossen, nicht Berücksichtigt und daher diskriminiert fühlen wird. Man kann es nicht allen recht machen. Sonst würden die Gesetzbücher noch unleserlicher (die armen Jura Studenten).
Hier geht es um Flexibilität, das heißt begründete Ausnahmen zuzulassen ohne viel Bürokratie.
Das ist viel besser als Gesetzestexte und Regelungen zu verfassen, die durch Berücksichtigung aller Eventualitäten unleserlich werden.
Vielleicht sollte am Ende dieser Regelung der Passus stehen, das bei begründeten, medizinischen Ausnahmen (Autismus und bestimmte Art der Phobien zählen dazu) auch individuelle Regelungen möglich sein können.
18.05.08, 14:33:01
55555
Du schreibst an meinem Vorschlag vorbei denke ich. Der enthielt nie die Forderung, daß Autisten überhaupt nicht mehr direkten Kontakt zu Ärzten haben sollen.
Siehe dazu auch
diesen Thread.
18.05.08, 17:16:50
Silvana
Allerdings ist das nur möglich für die Behandlung Chronischer Beschwerden oder wenn die Untersuchungen bereits erfolgt sind
Das sehe ich nicht so.
Nun ich beziehe mich hier drauf.
Und wollte nur deutlich machen das es bei Akuten Beschwerden (die Sache mit dem Arm) oder bei Verschlechterung der Chronischen Beschwerden halt doch nicht ohne geht.
Und Du schreibst das Du das anders siehst und jetzt sagst Du wieder was anderes. Sehr verwirrend.
18.05.08, 17:29:47
55555
geändert von: 55555 - 18.05.08, 17:32:06
So allgemein wie du das formuliert hast, sehe ich das in der Tat nicht.
Edit: Ich glaube mir ist nicht ganz klar, was du eigentlich mit diesem Satz mitteilen willst.
18.05.08, 18:47:34
Silvana
Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen das Dein Model Grenzen hat.
Mehr nicht.
18.05.08, 20:28:00
55555
Grenzen, die ich nicht von Anfang an berücksichtigt hatte? Welche genau?
12.08.08, 17:26:52
55555
Das Bundesgesundheitministerium hat nun zumindest schriftlich bestätigt, daß es das Problem bei diesem Thema gibt. Vielleicht ein kleiner Fortschritt in einer verworrenen Angelegenheit.
17.12.15, 17:49:18
55555
Update:
Zitat:
Die Überwachung von Patienten mit einem Defibrillator oder CRT-System wird zum 1. April 2016 als erste telemedizinische Leistung in den EBM aufgenommen. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am Dienstag auf Initiative der KBV beschlossen.